Osteopathie kann grundsätzlich bei allen Funktionsstörungen
angewandt werden, egal wie lange diese schon bestehen.
Altersbeschränkungen gibt es keine.
Allgemein gilt: Jedes lebende Gewebe kann
osteopathisch behandelt werden. Dazu gehören
z.B. Verspannungen oder Verletzungen des Skeletts
und der dazugehörigen Muskeln und
Bänder, Bandscheibenvorfall, Ischialgien,
Hexenschuss, Folgen von Unfallverletzungen und Kiefergelenksprobleme.
Auch Tinnitus, Verdauungsprobleme, Inkontinenz und prämenstruelle
Beschwerden können osteopathisch behandelt werden.
Säuglinge und Kinder mit Problemen, die auf Traumata
bei der Geburt oder später zurückgehen,
zählen auch zu den für die Osteopathie.